Stichtag 1. Mai: Striktes Rauchverbot gilt auch für Sporteinrichtungen
Das Nichtraucherschutzgesetz, das in Nordrhein-Westfalen seit 2008 in Kraft ist, erfährt mit Wirkung zum 1. Mai 2013 erhebliche Veränderungen, das gilt auch für Sporteinrichtungen. Bisherige Ausnahmeregelungen zum Rauchverbot sind damit abgeschafft.
Stichtag 1. Mai: Striktes Rauchverbot gilt auch für Sporteinrichtungen