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Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport

LSB NRW Bowinkelmann

© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Der Stadtsportbund Bochum (SSB) und die Sportjugend (SJ) Bochum unterstützen die Kampagne "Prävention und Intervention sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport" des Landessportbundes NRW e.V.

Als gemeinnützige Sportorganisation und Dachverband der Bochumer Turn- und Sportvereine spricht sich der SSB entschieden gegen jegliche Gewalt im Sport aus. Der SSB betrachtet die Intervention und Prävention als Querschnittsaufgabe und setzt sich für Bewusstsein und Sensibilität in diesem Bereich ein.

Als Bund sieht es der SSB als seine Aufgabe an, Fachschaften, Vereine, Trainer/innen und Übungsleiter/innen für das Thema sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport zu sensibilisieren. Er strebt eine gewaltfreie Atmosphäre in den Vereinen an und arbeitet an Maßnahmen zur Prävention und Intervention. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Art von Gewalt.

Landeskinderschutzgesetz

Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es, die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen. Die Sicherung hoher fachlicher Standards, ein verbesserter Austausch, insbesondere zwischen den Akteur*innen des interdisziplinären Kinderschutzes sowie verbesserte Konzepte und Fortbildungen der Beteiligten sollen dieses Ziel sicherstellen. Zudem werden Kinder und Jugendliche als Träger*innen eigener Rechte gestärkt und müssen maßgeblich beteiligt werden, wenn es um die Gestaltung ihrer Lebenswelten, ihres Schutzes, Unterstützung und Hilfe geht.

Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

Quelle: Landessportbund NRW

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