Neben der Satzung, die durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird, kann der Hauptausschuss für bestimmte Aufgabenbereiche Ordnungen erlassen. Die zurzeit gültigen Ordnungen sind nachfolgend aufgeführt.
Das Verfahren zur Begleichgung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von derzeit 0,60 € pro Vereinsmitglied pro Jahr hat der Hauptausschuss in der nachstehenden Beitragsordnung geregelt.
Unsere Mitgliedsvereine können die Ehrung verdienter Funktionäre und Sportler/innen beantragen. Die Grundsätze dazu sind in der Ehrungsordnung festgelegt, die nachfolgend zum Download bereit steht. Für das Antragsverfahren kann das nachstehende Antragsformular verwendet werden.
Die einzelnen Sportarten sind innerhalb des Stadtsportbundes in Fachschaften organisiert. Für das tägliche Miteinander der Vereine in den Fachschaften hat der Hauptausschuss eine Fachschaftsordnung erlassen.
Für die Durchführung der Mitgliederversammlung gelten untergeordnet unter den Regelungen der Satzung die Festlegungen der nachfolgenden Verfahrensordnung.
Unsere Vereine können Beiträge und andere Rechnungen bequem per SEPA-Lastschrift einziehen lassen. Bitte senden Sie uns dazu das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück.