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Kriterien

Für die Vergabe des Zertifikats "Anerkannter Bewegungskindergarten" sind bestimmte Kriterien vollständig zu erfüllen.

  • Der Träger der beantragenden Tageseinrichtung für Kinder muss eine Kooperation mit einem ortsansässigen Sportverein eingehen, dem für die Leitung von Bewegungsangeboten Übungsleiter/innen mit der ÜL-B-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ zur Verfügung stehen.
  • Das Prinzp „Bewegungserziehung“ einschließlich der täglichen Durchführung von angeleiteten und offenen Bewegungsangeboten sowohl drinnen als auch draußen muss im pädagogischen Konzept der Tageseinrichtung für Kinder durch den Träger, das pädagogische Personal und den Elternrat festgelegt werden.
  • Die Leitung der Tageseinrichtung für Kinder und mindestens eine pädagogische Fachkraft pro Gruppe müssen bei der Antragstellung die ÜL-B-Ausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“ der Sportjugend Nordrhein-Westfalen oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen (siehe auch Seite 11 Leitfaden "Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen").
  • Es müssen ein geeigneter Bewegungs- oder Mehrzweckraum sowie eine kindgerechte Geräteausstattung zur Durchführung von Bewegung, Spiel und Sport und/oder ein entsprechend gestaltetes Außengelände im nahen Umfeld zur Verfügung stehen.
  • Die Tageseinrichtung für Kinder verpflichtet sich, mindestens zwei Elternabende pro Jahr mit Informationen über Bewegung, Spiel und Sport durchzuführen.
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