Landessportbund NRW informiert: Versicherungsschutz gilt auch für Nichtmitglieder!
Duisburg, im März 2022
Der Krieg in der Ukraine löst eine große Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der organisierte Sport engagiert sich, den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen. Die Flüchtlinge, die sich in einem Verein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist, sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind.
Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.
Die Sportversicherung gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Nähere Informationen können unter www.ARAG-Sport.de abgerufen werden.
Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der LSB NRW die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der ukrainischen Flüchtlinge abmildern wollen.
In dem Vereinsportal VIBSS Online finden Sie zudem weitere Informationen über aktuelle Hilfsmöglichkeiten seitens der Sportorganisationen. Unter anderem wird auch die Frage beantwortet, ob Vereine einen Spendenaufruf für die von der Ukraine-Krise betroffenen Personen starten können oder dies gemeinnützigkeitsschädlich ist.