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Sportlerehrung 2016 – bitte melden!

Bochumer Vereine können bis zum 5. Dezember 2016 ihre Kandidaten für die traditionelle Sportlerehrung melden, die der Oberbürgermeister der Stadt Bochum jedes Jahr durchführt. Der Kriterienkatalog, welcher Sportler/welche Sportlerin gemeldet werden kann, ist im Folgenden zu finden.

Die traditionelle Ehrung verdienter Sportler und Sportlerinnen führt der Oberbürgermeister der Stadt Bochum jedes Jahr Anfang Januar durch. Anbei das Anschreiben von Sportsamtleiter Klaus Retsch im Originallaut:

"Zu einer Ehrung verdienter Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2016 möchte Sie unser Oberbürgermeister ganz herzlich zu einer Feierstunde einladen, in der die erreichten Leistungen und Erfolge in einem entsprechenden Rahmen gewürdigt werden sollen.

Hierzu wird Herr Oberbürgermeister die verdienten Sportlerinnen und Sportler persönlich anschreiben. Damit die Einladungen rechtzeitig übersandt werden können, bitte ich zeitnah zu prüfen, welche der nachstehenden Kriterien durch Sportlerinnen oder Sportler Ihres Vereins im Jahr 2016 erfüllt wurden.

Bitte nennen Sie Namen und Adressen der zu Ehrenden sowie alle erreichten Bestleistungen nach den u. a. Kriterien der jeweiligen Sportlerinnen und Sportler auf dem beiliegenden Vordruck bzw. in einer übersichtlichen Liste.

Kriterien:

1. Bestleistungen im Jahr 2016: Deutscher-, Europa-, Weltrekord

2. Platz eins bis acht bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften

3. Platz eins bis drei bei Europameisterschaften (Einzel, Staffel oder Mannschaft)

4. Platz eins bis drei bei Deutschen Meisterschaften (Einzel oder Staffel)

5. Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (auch Deutsche Meister aus Bundesliga­spielrunden u. ä.)

6. Mitglieder der Deutschen Nationalmannschaften

7. Personen, die mit

  • dem Silbernen Lorbeerblatt
  • der Sportplakette des Landes Nordrhein-Westfalen

ausgezeichnet wurden.

Jugendmeister/innen, Jahrgangsmeister/innen und Juniorenmeister/innen (Ehrung durch die Sportjugend im Stadtsportbund) sowie Altersklassenmeister/innen können hier leider nicht berücksichtigt werden.

Die Meisterschaften und Bestleistungen müssen von den Fachverbänden und vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannt sein und die/der zu Ehrende muss auch noch zum Zeitpunkt der Ehrung die Startberechtigung für einen Bochumer Sportver­ein besitzen.

Den beigefügten Meldebogen bitte ich bis zum 05. Dezember 2016 zurückzusenden."

Der Oberbürgermeister

Sport- und Bäderamt
Konzepte, Strategien, Allgemeine Sportförderung

Verwaltungsgebäude
44777 Bochum
Westhoffstr. 17, Zi 0-A04

Carmen Lumma
Tel 0234 910-1855
Fax 0234 910-1842
CLumma@bochum.de
http://www.bochum.de/

Das Siegertreppchen-Foto stammt von © Ute Pelz / pixelio.de

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