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Masernschutzgesetz - Informationen für Sportorganisationen

Das Masernschutzgesetzt, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, beinhaltet den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Masern.

In diesem Zusammenhang besteht für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen sowie Freiwilligendienstleistende aus Sportvereinen, die an Schulen oder Kindertagesstätten Angebote durchführen, eine Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern.

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