Das Masernschutzgesetzt, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, beinhaltet den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Masern.
In diesem Zusammenhang besteht für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen sowie Freiwilligendienstleistende aus Sportvereinen, die an Schulen oder Kindertagesstätten Angebote durchführen, eine Nachweispflicht zur Immunität gegen Masern.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Deutschen Sportjugend im DOSB zu finden.