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Freigabe der Außensportanlagen durch die Stadt Bochum

SAW 2013_12.07.2013_010

Aktualisierte Regelungen vom 09.03.2021

Bochum, 09.03.2021

Das Referat für Sport und Bewegung der Stadt Bochum aktualisiert mit dem heutigen Datum die Regelungen für den Sportbetrieb auf den städtischen Außensportanlagen. Diese gelten ab sofort bis zur nächsten Aktualisierung des Stufenplans.

Sportvereine sollten berücksichtigen, dass für die Umsetzung von zukünftigen Lockerungen nicht die Veröffentlichung der neuen Regelungen in der Coronaschutzverordnung ausschlaggebend ist, sondern letztendlich die Weisungen der Stadt Bochum als Eigentümerin der städtischen Sportanlagen.

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von Sportvereinen bereits benannte verantwortliche Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung. Diese sind außerdem unter www.bochum.de/sportamt zu finden.

Ansprechpartner

Herr Fabian Fink
Stadt Bochum, Referat für Sport und Bewegung
Westhoffstraße 17
44791 Bochum

Tel: 0234 910-1844
Fax: 0234 910-1842
E-Mail: FFink@bochum.de

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