Steuerliche Erleichterungen für das Ehrenamt in Aussicht
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg für steuerliche Erleichterungen für das Ehrenamt freigemacht: Der Übungsleiterfreibetrag soll zum 01.01.2021 auf 3.000 €/Jahr angehoben werden und der Ehrenamtsfreibetrag auf 840 €/Jahr. Darüber hinaus soll die Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb rückwirkend zum 01.01.2020 auf 45.000 € angehoben werden. Weitere bürokratische Erleichterungen betreffen die zeitnahe Mittelverwendung.
Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen allerdings noch zustimmen.