Sportvereine müssen ihre Vereinsmitglieder bis zum 15.03.2024 melden.
Der Landessportbund NRW bittet alle Sportvereine, sich an der regelmäßigen Bestandserhebung zu beteiligen. Sie ist ein zentrales Instrument des organisierten Sports und ermittelt die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW und dient der Sportentwicklung insgesamt.
Die Abgabe der aktuellen Bestandserhebung ist zugleich Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW (z. B. Förderung der Übungsarbeit).
Im Zuge der Neuprogrammierung sind die Vereinsmitglieder künftig den vier Geschlechtsoptionen (männlich, weiblich, divers und ohne Angabe), jahrgangsweise zuzuordnen. Im Rahmen des Entwicklungsprozesses wurden auch die Hersteller der Verwaltungsprogramme über die Anpassung informiert, damit auch künftig die Übertragung der Mitgliederzahlen gewährleistet werden kann.
Gleichzeitig wurde die Richtlinie zur Meldung der Mitgliederzahlen überarbeitet und an die neuen Gegebenheiten angepasst.