Foto: LSB NRW
Sportvereine müssen ihre Vereinsmitglieder bis zum 28.02.2023 melden.
Duisburg, 13. Dezember 2022
Der Landessportbund NRW bittet alle Sportvereine, sich an der regelmäßigen Bestandserhebung zu beteiligen. Sie ist ein zentrales Instrument des organisierten Sports. Sie ermittelt nicht nur die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW, sondern dient der Sportentwicklung insgesamt.
Die Abgabe der aktuellen Bestandserhebung ist zugleich Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW (z. B. Förderung der Übungsarbeit).