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Corona Update: Landessportbund erläutert die Auswirkungen auf den organisierten Sport

Stefan Klett LSB NRW

LSB-Präsident Stefan Klett zeigt sich angesichts des Zeitpunktes und Inhaltes der aktualisierten Coronaschutzverordnung überrascht. Der Kontrollaufwand für die geltenden Regeln ist ehrenamtlich geführten Vereinen kaum noch zumutbar. (C) LSB NRW (Foto: Andrea Bowinkelmann)

Ab Sonntag, 16. Januar 2022, gilt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung in NRW. Der LSB NRW zeigt sich angesichts der erneuten Änderungen sehr überrascht.

Der Landessportbund NRW (LSB) informiert seine Mitgliedsorganisationen in einem Rundschreiben über die jüngste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. LSB-Präsident Stefan Klett und der LSB-Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Niessen beziehen deutlich Stellung: "Zeitpunkt und Inhalt dieser Aktualisierung frustrieren auch uns, wir wurden hiervon völlig überrascht. Der Kontrollaufwand für die geltenden Regeln, besonders aber der Nachvollzug sich beinahe täglich ändernder Regeln bei gleichzeitiger Strafandrohung für den Fall unzureichender Kontrollen ist ehrenamtlich geführten Vereinen kaum noch zumutbar."

Die Corona-Schutzverordnung ab dem 16. Januar 2022

Es werden insbesondere die Regelungen zum Testen unter der Maßgabe 2G-plus beschrieben. Dies wurde offensichtlich notwendig, da es zu der Frage „Wer gilt als geboostert?“ viele Unklarheiten gegeben hat. Als geboostert gelten demnach (Kurzfassung):

  1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“),
  2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
  3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
  4. Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.

(Punkt 1 bis 4 übernommen von der Website des Gesundheitsministeriums NRW)

Die jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen mehr Personen den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu regeln haben, nicht einfacher. Eine Reihe möglicher Kombinationen zwischen „geimpft“ und „genesen“ sind zu berücksichtigen, um Klarheit zu erhalten, wer mit und wer ohne Test Zugang hat.

Der LSB versucht, die Regeln für Sportvereine in nachfolgender Übersicht (aktualisierte Übersicht vom 19. Januar 2022!) zusammenzufassen. Zudem wird eine aktualisierte Fassung der bereits bekannten Gesamtübersicht zum Sport unter den derzeitigen Corona-Regeln sowie eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung im Änderungsmodus zur Verfügung gestellt.

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