Der LSB-Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Niessen zeigt sich hocherfreut über die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Foto: Andrea Bowinkelmann, © LSB NRW
Landessportbund NRW lobt zahlreiche Verbesserungen. Neue Verordnung gilt bereits ab dem 28.05.2021.
Duisburg, 27.05.2021
Der Landessportbund NRW (LSB) informiert in einem Rundschreiben über die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die bereits morgen, also am 28.05.2021 in Kraft tritt.
Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen sind in der neuen CoronaSchVO nach Ansicht des LSB Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden, die der nordrheinwestfälische Dachverband bereits seit langem gefordert habe.
Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf
In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport hat der LSB erneut in einer Tabelle zusammengefasst. Besonders zu erwähnen sind aus Sicht des LSB folgende Punkte:
Nun liegt nach Ansicht von LSB-Präsident Stefan Klett und LSB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Christoph Niessen "der Ball wieder im Feld des organisierten Sports in NRW", mit den teilweise wiedererlangten Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Dass die Vereine dazu in der Lage sind, haben sie ihrer Ansicht nach gezeigt. Hygienekonzepte, Tests und die gesicherte Rückverfolgbarkeit müssen nun wieder aufgegriffen und bedarfsgerecht weiter entwickelt werden.
Die Verbände werden die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs sportartangepasst flexibel gestalten müssen. Zur alten Normalität ist es trotz des nun vorliegenden Stufenmodells noch ein langer Weg. Die Bünde sind einmal mehr gefordert, mit ihren Kommunen konkrete Öffnungsschritte für die öffentlichen Sportanlagen inklusive der Schwimmbäder abzustimmen und ihre Vereine entsprechend zu informieren.
Die neue CoronaSchVO beinhaltet weiterhin ausführliche Hinweise zur außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit. Dies ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde in NRW gerade mit Blick auf die kommenden Sommerferien von großer Bedeutung. Denn Ferienangebote und -freizeiten für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des gemeinwohlorientierten Sports. Hierzu plant der LSB deshalb zusammen mit der Sportjugend NRW in Kürze eine gesonderte, ausführliche Information zusammenzustellen.