Foto: Molatta
Ab heute gelten neue Regeln für die Nutzung der städtischen Außen- und Innensportanlagen.
Bochum, 14.06.2021
Die Stadt Bochum gibt in einem Rundschreiben an die Bochumer Sportvereine bekannt, dass mit dem Erreichen der Inzidenzstufe 1 (I-Wert unter 35) ab heute weitere Erleichterungen für den Sport in Bochum wirksam werden.
Für die Nutzung der Außensportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersicht.
Weiterhin gilt:
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung von städtisch betriebenen Sportstätten.
Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.
Diese sind außerdem unter Corona: Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten | Stadt Bochum zu finden. Außerdem hat die Stadt Bochum eine Liste der häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Diese wird zeitnah an die neuen Regelungen angepasst.
Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersicht.
Wenn Sportvereine die Wiederaufnahme des Sportbetriebes beabsichtigen, sollten sie sich vor der Nutzung mit den Hallenwartinnen und Hallenwarten in Verbindung setzen. Die regulär zugewiesenen Nutzungszeiten - wie vor der Corona-Sperrung - behalten Ihre Gültigkeit.
Die Nutzung innerhalb der bevorstehenden Sommerferien wird aktuell noch abgestimmt.
Weiterhin gilt:
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung von städtisch betriebenen Sportstätten.