Druckansicht beenden
Instagram info@sport-in-bochum.de 0234 96139-0
Logo: Stadtsprotbund Bochum e. V. Navigation

Corona: "Soforthilfe Sport" verlängert

Notleidende Sportvereine können noch bis März 2021 Soforthilfen beantragen.

Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. November 2020 bis zum 15. März 2021 erneut über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich! Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.

Weitere Informationen auf der Internetseite des Landessportbundes NRW.

Druckansicht