Stadt Bochum veröffentlicht aktualisierte Merkblätter für den Außen- und Innensport.
Die Stadt Bochum aktualisiert die Regelungen zur Nutzung der städtischen Sportanlagen anhand der Änderungen aus der Coronaschutzverordnung in der ab dem 4. März 2022 gültigen Fassung.
Ab dem 4. März 2022 gilt wieder die 3G-Regelung für den Sportbetrieb auf und in den städtischen Sportstätten!
Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der Regelübersicht.
Weiterhin gilt:
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung von städtisch betriebenen Sportstätten. Falls in der Vergangenheit eine unterschriebene Verpflichtungserklärung eingereicht wurde, ist eine erneute Unterzeichnung dieser Aktualisierung nicht notwendig.
Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Vereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.
Diese ist außerdem unter Corona: Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten | Stadt Bochum zu finden.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zu den Regelungen erhalten Sie beim Landessportbund NRW unter https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/nrw-beschliesst-weitreichende-lockerungen-fuer-den-sport