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Corona: Nutzung städtischer Sportanlagen

Stadt Bochum veröffentlicht aktualisierte Merkblätter für den Außen- und Innensport.

Die Stadt Bochum aktualisiert die Regelungen zur Nutzung der städtischen Sportanlagen anhand der Änderungen aus der Coronaschutzverordnung in der ab dem 13. Januar 2022 gültigen Fassung.

Für den Sportbetrieb in Innenräumen wurden im Dezember verschärfte Regelungen veröffentlicht. Daher unterscheiden sich die Merkblätter in Außensport und Innensport.

Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der Regelübersicht.

Weiterhin gilt:

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung von städtisch betriebenen Sportstätten.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Nutzern benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.

Diese sind außerdem unter Corona: Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten | Stadt Bochum zu finden.

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