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Corona: Nutzung der städtischen Außensportanlagen

Sportabzeichentour 2012_091

Foto: Molatta

Die Stadt Bochum gibt eine aktualisierte Fassung bekannt. Regelungen gelten ab dem 28.05.2021.

Bochum, 28.05.2021

Mit der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung, die am 28.05.2021 in Kraft getreten ist, gelten neue Regelungen für den Sportbetrieb. Für die Stadt Bochum gelten aktuell die Regelungen der Inzidenzstufe 3 (I-Wert zwischen 50,1 und 100).

Für die Nutzung der städtischen Sportstätten bittet die Stadt Bochum daher um Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersicht.

Weiterhin gilt:

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung städtisch betriebener Sportstätten.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.

Diese sind außerdem unter www.bochum.de/sportamt hinterlegt. Außerdem hilft eine Liste der häufig gestellten Fragen. Diese wird die Stadt Bochum zeitnah an die neuen Regelungen anpassen.

Ansprechpartner: Herr Fabian Fink, Stadt Bochum (Referat für Sport und Bewegung), Tel: 0234 910-1844, E-Mail: FFink@bochum.de)

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