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„Corona-Notbremse“ für Bochum aufgehoben

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Foto: Molatta

Stadt Bochum gibt aktualisierte Regelungen zur Nutzung der Außensportanlagen bekannt.

Bochum, 25.05.2021

Das Referat für Sport und Bewegung der Stadt Bochum teilt mit, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Allgemeinverfügung am vergangenen Wochenende festgesetzt hat, dass für Bochum die Regelungen des § 28b (1) Infektionsschutzgesetz („Corona-Notbremse“) ab dem 24. Mai 2021 nicht mehr gelten.

Dies bedeutet, dass nun die Regelungen aus dem § 9 Coronaschutzverordnung in Kraft treten.

Für die Nutzung der städtischen Sportstätten bittet die Stadt daher um Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersicht.

Weiterhin gilt:

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung städtisch betriebener Sportstätten.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO und des Infektionsschutzgesetzes stetig angepasst. Die von Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung. Diese finden Sie außerdem unter www.bochum.de/sportamt.

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