„Veranstaltungsmaterialien“
Stand 01/2009 (AZ 22-01-1)
Mietverträge können nur im Rahmen der jeweils gültigen Allgemeinen und Besonderen Mietbedingungen des Stadt-sportbund Bochum e.V. geschlossen werden.
Verstößt der Mieter gegen eine seiner Pflichten aus dem Mietverhältnis, haftet er gegenüber dem Stadtsportbund Bochum e.V. für alle daraus entstandenen Nachteile und Schäden und wird den Stadtsportbund Bochum e.V. von allen Ansprüchen Dritter freihalten.
Der Mietvertrag kommt zustande
a) mit dem Mieter, an den bzw. an dessen Beauftragten die Übergabe der Mietsache(n) erfolgt,
b) für die Mietsache(n), die vom Stadtsportbund Bochum e.V. laut Übergabeprotokoll zum vereinbarten Termin über-geben wurden und für die im Mietvertrag angegebene Mietdauer.
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Stadtsportbund Bochum e.V. geschlossen Mietvertrag zu erfüllen, unabhängig davon, ob der Mieter selbst oder eine 3. Person, welcher der Abschluss des Mietvertrages gestattet war, diesen abgeschlossen hat.
Es gelten ergänzend die Besonderen Vermietbedingungen des Stadtsportbund Bochum e.V. in ihrer jeweils bei Abschluss des Mietvertrages geltenden Fassung. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden dem Mieter durch Aushang im Stadtsportbund Bochum e.V. bekannt gegeben.
Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Bei Rückgabe eines Mietgegenstandes an einem anderen, als dem mit dem Stadtsportbund Bochum e.V. vereinbarten Ort werden Rückführungskosten berechnet, deren Höhe vom Abgabeort abhängt. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
Der Mieter ist verpflichtet, den/ die Mietsache(n) bei Ablauf der Mietzeit dem Stadtsportbund Bochum e.V. am vereinbarten und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Der Mietpreis wird berechnet nach dem tatsächlichen Rückgabetag.
Bei Anmietung kann eine Anzahlung mindestens in Höhe des zu erwartenden Endpreises verlangt werden. Der Restbetrag ist bei Rückgabe der Mietsache(n) längstens jedoch 10 Tage nach Rechnungsstellung durch den Stadtsportbund Bochum e.V. zu zahlen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von EUR 2,50 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins jährlich 5 % über dem Basiszins. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
Reservierungen sind nur verbindlich für Mietgruppen, nicht für einzelne Mietsachen. Die Mietsache ist spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist der Stadtsportbund Bochum e.V. an die Reservierung nicht mehr gebunden. Abbestellungen müssen bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht das nicht, ist der volle Mietpreis zu zahlen, es sei denn, die Mietsache konnte anderweitig vermietet werden.
Die Mietsache(n) darf nur vom Mieter selbst und seinen Erfüllungsgehilfen verwendet werden.
Dem Mieter ist untersagt, die Mietsache(n) anders als für den im Mietvertrag genannten Zweck zu verwenden oder gegen Entgelt an Dritte weiter zu geben. Die Benutzung der Mietsache(n) ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestattet.
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit der Mietsache(n) zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von EUR 50,-- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung vom Stadtsportbund Bochum e.V. in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Stadtsportbund Bochum e.V. gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziffer 2.9).
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Stadtsportbund Bochum e.V., selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligen Personen und etwaiger Zeugen enthalten.
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Der Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung sowie Diebstahl trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Mieter hat alle Schäden zu tragen, unabhängig davon, ob er den Schaden zu vertreten hat oder nicht.
Die Haftung des Stadtsportbundes Bochum e.V. ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Stadtsport-bundes Bochum e.V. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Stadtsportbundes Bochum e.V. beruhen.
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Bochum als Gerichtsstand vereinbart.