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Nutzung der städtischen Außensportanlagen

SAW 2013_09.07.2013_024

Die Stadt Bochum gibt eine aktualisierte Fassung bekannt.

Bochum, 29.03.2021

Die Stadt Bochum weist darauf hin, dass es hinsichtlich der Regelung zum Sportbetrieb von Gruppen von 10 Kindern bis einschließlich 14 Jahren unterschiedliche Auffassungen zur Interpretation der aktuellen Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gibt. Das Land NRW wurde hierzu um eine kurzfristige Klarstellung gebeten.

Das Referat für Sport und Bewegung der Stadt Bochum erhofft sich in den nächsten Tagen eine entsprechende Aufklärung und hält die Bochumer Sportvereine entsprechend informiert. Es wird daher gebeten, von Nachfragen zunächst abzusehen.

Weiterhin gilt:

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig.

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