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Vereine können wieder Anträge zur Förderung der Übungsarbeit 2016 stellen

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Auch im Jahr 2016 können die Sportvereine wieder Anträge auf Förderung der Übungsarbeit im Sportverein beim Landessportbund NRW e.V. (LSB) stellen. Die Antragstellung ist vom 01. März bis zum 31. Mai 2016 möglich. Stellen Sie Ihren Antrag bitte innerhalb der Frist, und beachten Sie die Voraussetzungen!

Eine der Voraussetzungen für die Antragstellung ist unter anderem, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Förderung der Übungsarbeit online im Förderportal des LSB NRW. Sie werden feststellen, dass die neue Online-Version ein wenig verändert aussieht, als Sie es aus den Vorjahren gewohnt sind. Neben der Anpassung an das Design des LSB NRW wurde großer Wert auf eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gelegt.

Für die Nutzung des Online-Verfahrens brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Klicken Sie auf diesen Link und geben dann Ihre Zugangsdaten ein:
Link zur Beantragung von Mitteln zur Förderung der Übungsarbeit im Sportverein.
Als Hilfestellung zum Ausfüllen des Antrages haben wir hier ein Anleitungsvideo für Sie hinterlegt:
Anleitungsvideo
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung. Sollten technische Probleme auftreten, nutzen Sie bitte folgende Emailadresse:
foerderportal@lsb-nrw.de
oder kontaktieren uns per Telefon:
Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Herr Bergmann/Frau Streyer/Herr Metz oder Frau Schleuter,
Tel.: 0203 7381-935/ -936/ -619 oder -910, uebungsarbeit@lsb-nrw.de

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