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Übungsleiterzuschüsse können ab sofort beantragt werden

Die Antragsfrist für die Sportvereine in NRW läuft vom 1. März bis zum 31. Mai.

In diesem Zeitraum können die begehrten Übungsleiter-Zuschüsse beim Landessportbund NRW schnell und einfach online beantragt werden. Auf dem Portal www.lsb-nrw.de stehen der Antrag und die Richtlinien außerdem auch in Papierform als Pdf zum Download zur Verfügung:

Gemeinsam mit der Landesregierung unterstützt der Landessportbund NRW seit vielen Jahren die hervorragende Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Rund 8.100 Sportvereine haben im vergangenen Jahr die ÜL-Zuschüsse beantragt und davon finanziell profitiert. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung werden jährlich nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt.

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