In nur knapp einem Jahr haben sich rund 2500 Sportvereine an der gemeinsamen Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beteiligt. Sie haben alkoholfreie Sportwochenenden, Turniere oder andere Veranstaltungen zur Alkoholprävention in ihrem Verein durchgeführt. Aufgrund dieser positiven Resonanz haben sich DOSB und BZgA entschlossen, die Aktion vorzeitig um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2013, zu verlängern.
„Für die vielen Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen trägt der organisierte Sport eine große gesellschaftliche Verantwortung“, erklärt DOSB-Präsident Thomas Bach. „Trainer und Betreuer von Nachwuchssportlern sind Vorbilder. Gerade deshalb zählt es auch zu unseren Aufgaben, den sportlichen Nachwuchs vor dem Missbrauch von Alkohol zu schützen. Ich unterstütze ausdrücklich die Fortsetzung der Aktion und wünsche mir, dass sich auch im kommenden Jahr wieder viele Vereine engagieren.“
„Das außerordentlich große Interesse an der Aktion zeigt, dass die Prävention von Alkoholmissbrauch für Sportvereine ein ganz wichtiges Thema ist. Wir freuen uns deshalb sehr, die Kooperation mit dem DOSB in diesem Bereich verlängern zu können“, sagt die Direktorin der BZgA, Prof. Dr. Elisabeth Pott. „Die Sportvereine sind für unsere Präventionsarbeit wichtige Partner, weil wir auf diesem Weg viele Kinder und Jugendliche erreichen können. Vor allem den ehrenamtlich Tätigen im Sport gebührt großer Dank. Ihr starkes Engagement macht es möglich, das Thema Alkoholprävention aktiv in den Vereinsalltag einzubringen.“
Mit „Alkoholfrei Sport genießen“ rufen DOSB und BZgA Deutschlands Sportvereine auf, sich mit eigenen Veranstaltungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol einzusetzen. Im Mittelpunkt steht vor allem das Vorbildverhalten von Erwachsenen, die in der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine tätig sind. Gehen sie verantwortungsbewusst mit Alkohol um, wirkt sich das auch positiv auf die jungen Vereinsmitglieder aus.
Sportvereine, die sich beteiligen möchten, können bei der BZgA kostenlos eine Aktionsbox anfordern. Darin enthalten sind ein Werbebanner, T-Shirts, Informationsmaterialien, ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz als Poster, ein Cocktail-Shaker und Rezepthefte für alkoholfreie Cocktails. Außerdem erhalten sie auf der Internetseite der Aktion vielfältige Tipps und Anregungen für die Gestaltung einer eigenen Aktion zum Thema „Alkoholfrei Sport genießen“.
Weitere Informationen unter www.alkoholfrei-sport-geniessen.de.