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"Alkoholfrei Sport genießen" gestartet

Alkoholfrei-Logo

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben die Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ gestartet und rufen alle Sportvereine in Deutschland auf, sich mit einem „alkoholfreien Sportwochenende“ daran zu beteiligen. Bis zum 31. Dezember 2012 können sich die Vereine mit alkoholfreien Sportwochenenden, Turnieren oder anderen Veranstaltungen an der Aktion zu beteiligen.

Damit können die Sportvereine einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol demonstrieren und ihre Vorbildrolle für Kinder und Jugendliche betonen. Unter allen teilnehmenden Vereinen werden Gutscheine für Sportausrüstungen im Wert von jeweils 500,- Euro verlost.

Die BZgA unterstützt interessierte Vereine bei der Teilnahme an der Aktion. Auf der Internetseite www.alkoholfrei-sport-geniessen.de können sie eine kostenlose Aktionsbox anfordern, die unter anderem ein Werbebanner, T-Shirts, Informationsmaterialien, das Jugendschutzgesetz als Poster, einen Cocktail-Shaker und Rezepthefte für alkoholfreie Cocktails enthält. Außerdem erhalten Vereine auf der Internetseite vielfältige Ideen und Tipps für die Gestaltung einer eigenen Aktion zum Thema „Alkoholfrei Sport genießen“.

Bei Fragen hilft auch ein Infotelefon weiter: 06173 – 78 31 97 (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr).

BZgA und DOSB kooperieren seit vielen Jahren in der Alkohol- und Tabakprävention, etwa in den BZgA-Kampagnen „Kinder stark machen“, „rauchfrei“ und „Alkohol? Kenn dein Limit“. Die Initiative „Alkoholfrei Sport genießen“ bietet eine weitere Plattform in gemeinsamer Verantwortung, auf die Risiken übermäßigen Alkoholkonsums hinzuweisen.

Alkohol ist das am weitesten verbreitete Suchtmittel in Deutschland, bei Erwachsenen ebenso wie bei Kindern und Jugendlichen. Im Durchschnitt trinkt jeder Deutsche 10 Liter Alkohol pro Kopf und Jahr. Eine aktuelle repräsentative Studie der BZgA zeigt außerdem, dass 17 Prozent der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen mindestens einmal im Monat mehr als fünf alkoholische Getränke bei einer Gelegenheit konsumieren, d.h. das sogenannte Rauschtrinken praktizieren. Die meisten von ihnen dürften dem Jugendschutzgesetz zufolge noch gar keinen Alkohol trinken.

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