Die Stadt Bochum veröffentlicht vor dem Hintergrund der Corona-Einschränkungen ein "Merkblatt zur Nutzung der Bochumer Sporthallen durch Sportvereine"
In einem Rundschreiben vom 12.08.2020 informiert die Stadt Bochum die Sportvereine wie folgt über die Auflagen für die Nutzung städtischer Turnhallen:
"Ab dem 13. August 2020 werden alle städtischen Sporthallen unter Berücksichtigung der Regelungen aus der Coronaschutzverordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung wieder für den Vereinsbetrieb zur Verfügung gestellt.
Für die Einhaltung der Regelungen sind die Vereine verantwortlich. Als Auflage für die Nutzung dient hierfür ab dem 13. August 2020 das "Merkblatt zur Nutzung der Bochumer Sporthallen durch Sportvereine".
Falls Sie als Verein bereits vor oder während der Ferien aufgrund eines Hygienekonzeptes die Sporteinrichtungen genutzt haben, ist dies heute in Abstimmung mit den Hallenwarten auch möglich.
Die regulär zugewiesenen Nutzungszeiten für den Trainingsbetrieb behalten ihre Gültigkeit. Die Vereine werden angehalten, die jeweilige Hausmeisterin oder den jeweiligen Hausmeister über die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes zu informieren.
Termine für den Wettkampf- und Meisterschaftsbetrieb müssen, wie üblich gesondert beantragt und zugewiesen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bochum.de/Corona/Infos-zu-staedtischen-Dienstleistungen
Auf der Informationsseite werden wir das Merkblatt regelmäßig an die aktuellen Änderungen der CoronaSchVO anpassen.
Bitte beachten Sie auch die Nutzungseinschränkungen der Sporthallen."