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LSB NRW startet neues Förderprogramm "Coronahilfe Breitensport NRW"

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© LSB NRW Andrea Bowinkelmann

Zusätzliche Fördergelder sollen durch Mitgliederverluste erlittene Mindereinnahmen von Sportvereinen kompensieren. Anträge ab dem 27. September 2021 möglich.

Mit einem neu aufgelegten Programm sollen die rund 9.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die pandemiebedingte Mitgliederverluste zu verzeichnen haben, in die Lage versetzt werden, ihren Übungsbetrieb trotz geringerer Einnahmen wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.

Aus dem Programm „Coronahilfe Breitensport NRW“ können diese Sportvereine auf Antrag eine Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied erhalten. Abzüglich eines Sockelbetrages von 1.000 Euro wird die Hälfte des so errechneten Betrages zur Milderung der Einnahmeverluste sofort ausgezahlt. Gewinnt der Verein Mitglieder zurück, wird dies im Frühjahr 2022 mit einer entsprechenden Auszahlung der zweiten Hälfte honoriert.

Soforthilfe Sport nochmals verlängert

Darüber hinaus wurde die Soforthilfe Sport, die Vereine vor einer Corona-bedingten Zahlungsunfähigkeit schützen soll, nochmals verlängert. Anträge können seit dem 16.09.21 noch bis zum 15.12.2021 für die Monate Oktober/November/Dezember 2021 im Förderportal des Landessportbundes gestellt werden. Abzüglich der anfallenden Rückzahlungen wurden aus dieser Hilfe bislang 1.745 Förderungen im Umfang von 12,8 Millionen Euro an 859 Sportvereine ausgezahlt. Die Soforthilfe Sport leistet damit nach Ansicht des Landessportbundes weiterhin einen elementaren Beitrag zum Erhalt der Sportvereine in NRW.

Quelle: www.lsb.nrw

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