Zuschüsse zur Übungsarbeit in Sportvereinen können ab sofort beantragt werden.
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Sportvereine können bis zum 31.05.2024 einen Antrag auf Zuschuss für die Übungsarbeit stellen.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Aufgrund der sportpolitischen Dringlichkeit und Relevanz des Themas „Schwimmen“, werden nun auch die Qualifikationen der Schwimmausbilderinnen und -ausbilder bei der Förderung berücksichtigt. Deswegen werden neben den in Ziffer 4.3 der Richtlinie genannten Ausbildungen, zukünftig auch „qualifizierte Schwimmausbilder*innen der Mitgliedsorganisationen des LSB mit einem Ausbildungsumfang von mind. 60 UE“ anerkannt.
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen sind hier zu finden: Förderrichtlinien Übungsarbeit