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Förderprogramm: 4,9 Mio. Euro für Bochumer Sportvereine

Sportvereine aufgepasst: Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ läuft! Mit diesem Förderprogramm sollen die massiven Modernisierungs- und Sanierungsstaus bei Sportstätten im Land bekämpft werden.

Wie der Stadtsportbund Bochum e.V. (SSB) in seiner Vereinsumfrage am 20.03.2019 angekündigt hat und wie in der Presse zwischenzeitlich kommuniziert wurde, wurde das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ nunmehr initiiert. So ist auf der Webseite der Staatskanzlei NRW zu lesen:

„Mit einem einzigartigen Förderprogramm unterstützt Nordrhein-Westfalen die Sportvereine und Sportverbände im Land. Zur Behebung des massiven Modernisierungs- und Sanierungsstaus bei Sportstätten stehen mit dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ bis zum Jahr 2022 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände in noch nie da gewesenem Ausmaß profitieren können. Denn „Moderne Sportstätte 2022“ zielt konkret auf die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder -verbänden befinden beziehungsweise gepachtet oder langfristig gemietet sind.“

Gerne informiert der SSB Sie daher nun „kompakt“ über den aktuellen Stand der Dinge:

  • · Alles rund um die Voraussetzungen zur Aufnahme in das Förderprogramm bzw. zum allgemeinen Ablauf können Sie im Detail den Internetseiten der Staatskanzlei NRW bzw. des Landessportbundes NRW entnehmen.
  • · Für den Bereich des Stadtsportbundes Bochum e.V. stehen insgesamt ca. 4,9 Mio EUR Fördermittel zur Verfügung.
  • · Das Antragsverfahren ist zweigeteilt:
    • In einem ersten Schritt können Sportvereine voraussichtlich ab dem 01.10.2019 auf einem separaten Förderportal ihre Projektskizze einreichen. Der Stadtsportbund Bochum e.V. wird die eingegangenen Anträge der Staatskanzlei NRW anreichen, die letztlich die finale Förderentscheidung trifft.
    • In einem zweiten Schritt werden die Vereine, die für eine Förderung vorgesehen sind, aufgefordert, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Landesbank NRW zu stellen. Die Landesbank NRW schließlich spricht als Bewilligungsbehörde die Zuwendungsbescheide an die Sportvereine aus.

Der SSB empfiehlt daher allen Mitgliedsvereinen – für die das Förderprogramm grundsätzlich infrage kommt – sich intensiv mit den sehr interessanten Fördermöglichkeiten zu befassen!

Also: Sofern Ihr Verein sein Interesse nicht bereits aufgrund unserer ersten Umfrage vom 20.03.2019 bekundet hat, so kann er uns dies gerne formlos und unverbindlich (info@sport-in-bochum.de oder Te.: 0234/96139-0) unter Angabe der groben Rahmendaten vorab mitteilen. So können wir den nachfolgenden Prozess weiterhin möglichst optimal begleiten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit einem „sportlichen Glückauf“

Ihr Stadtsportbund Bochum e.V.

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