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Der Landessportbund NRW informiert

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Verlängerung der Unterstützungsleistungen für Sportvereine! Jetzt Anträge stellen!

In einem Rundschreiben vom 04.06.2020 an die Sportvereine in NRW informiert der Landessportbund über die Verlängerung der Unterstützungsleistungen:

Die Corona-Pandemie hat unser gesellschaftliches Miteinander in den vergangenen Wochen und Monaten tief ergriffen und verändert. Seit den behördlichen Anordnungen zur Schließung der Sportstätten sind nunmehr fast drei Monate vergangen. Drei Monate, in denen der Übungsbetrieb still stand, drei Monate, in denen viele Sportvereine und Übungsleiter*innen finanzielle Einbußen hinnehmen mussten. Mit heutiger E-Mail möchten wir auf die Verlängerung der Unterstützungsleistungen für die Sportvereine aufmerksam machen.

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen – Abgabefrist verlängert!

Mit der angeordneten Einstellung des Übungsbetriebs haben tausende Übungsleiter*innen in den Vereinen ihre Tätigkeit einstellen müssen. Für die Sportpraxis sind die qualifizierten und engagierten Übungsleitenden in den Sportvereinen unersetzbar. Vor diesem Hintergrund stockt das Land Nordrhein-Westfalen die Fördermittel für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen in diesem Jahr um 3 Mio. Euro auf insgesamt 10,56 Mio. Euro auf. Zusätzlich wird die Antragsfrist aufgrund der Corona-Pandemie entstehenden, zusätzlichen Belastungen bis einschließlich 12.06.2020 verlängert!

Für die Antragstellung kalkulieren Sie bitte die Übungsstunden entsprechend den Planungen vor der Corona-Pandemie. Bitte nutzen Sie diese Chance für Ihren Verein und Ihre Übungsleitungen und stellen Sie, sofern noch nicht geschehen, den Antrag!

Den Antrag können Sie direkt online im Förderportal erfassen, Link: foerderportal.lsb-nrw.de. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Internetauftritt, Link: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen Rückfragen zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen richten Sie bitte – vorzugsweise per E-Mail – an: uebungsarbeit@lsb.nrw

Soforthilfe Sport – 2. Antragsphase gestartet!

Um die entstehenden Liquiditätsengpässe der Sportvereine aufzufangen, hat das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 10 Mio. Euro für die „Soforthilfe Sport“ bereitgestellt. Seit dem 16.05.2020 läuft die zweite Antragsphase und die Sportvereine können bis einschließlich 15.08.2020 einen Antrag auf eine Soforthilfe stellen. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter folgendem Link: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw

Rückfragen zur Soforthilfe Sport richten Sie bitte – vorzugsweise per E-Mail – an: soforthilfesport@lsb.nrw

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