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Die Regelung gilt ab dem 26. Oktober, ausgenommen sind die Bundes- und Landesstützpunkte und das Training von Berufssportlerinnen und -sportlern
In einer Mitteilung vom 23. Oktober 2020 informiert die Stadt Bochum über Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Betroffen sind sämtliche Sportanlagen.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Bochum.