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Mit der Inzidenzstufe 2 treten ab heute neue Regelungen in Kraft.
Bochum, 11.06.2021
Die Stadt Bochum gibt in einem Rundschreiben an die Bochumer Sportvereine bekannt, dass mit dem Erreichen der Inzidenzstufe 2 (I-Wert zwischen 35,1 und 50) ab heute weitere Erleichterungen für den Sport in Bochum wirksam werden.
Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersicht.
Außerdem geht die Stadt Bochum aufgrund der weiterhin stark rückläufigen Infektionszahlen davon aus, dass sich bereits über das anstehende Wochenende weitere Lockerungen ergeben könnten. Ist der I-Wert am Samstag, 12.06.2021 weiterhin unter 35 (heute 19,4) treten ab Montag, 14.06.2021 die Regelungen der Inzidenzstufe 1 in Kraft. Die Stadt Bochum wird am Montag (14.06.2021) so schnell wie möglich über die weiteren Lockerungen informieren.
Weiterhin gilt:
Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung städtisch betriebener Sportstätten.
Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.
Diese sind außerdem unter Corona: Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten | Stadt Bochum zu finden. Eine Liste der häufig gestellten Fragen wurde ebenfalls zusammengestellt. Diese wird zeitnah an die neuen Regelungen angepasst.
Mit Erreichen der Inzidenzstufe 2 (I-Wert zwischen 35,1 und 50) wird auch der Sport innerhalb von Räumlichkeiten ermöglicht. Die Sportverwaltung hat für die Nutzung der Sporthallen und sonstigen Sporträumlichkeiten ein Regelblatt erstellt.
Die Freigabe der Hallen ist aus organisatorischen Gründen ab Montag, 14.06.2021 geplant.
Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der Regelübersicht.
Wenn Sportvereine die Wiederaufnahme des Sportbetriebes beabsichtigen, setzen Sie sich bitte vor der Nutzung mit den Hallenwartinnen und Hallenwarten in Verbindung. Die regulär zugewiesenen Nutzungszeiten - wie vor der Corona-Sperrung - behalten Ihre Gültigkeit.
Außerdem wird darauf darauf aufmerksam gemacht, dass sich je nach Entwicklung der Infektionszahlen über das Wochenende weitere Lockerungen ergeben könnten. Ist der I-Wert am Samstag, 12.06.2021 weiterhin unter 35 (heute 19,4) treten ab Montag, 14.06.2021 die Regelungen der Inzidenzstufe 1 in Kraft.
Die Nutzung innerhalb der bevorstehenden Sommerferien wird aktuell noch abgestimmt.