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Corona: Neue Regelung in städtischen Gebäuden

FFP2-Maske Corona

Der Krisenstab der Stadt Bochum hat aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen entschieden, dass für alle Personen ab 18 Jahren in allen städtischen Gebäuden ab dem 26.01.2022 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt.
Foto: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Ab dem 26. Januar gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Der Krisenstab der Stadt Bochum hat aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen entschieden, dass in allen städtischen Gebäuden ab dem 26. Januar 2022 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt. Daher ist das Betreten von Sporthallen, Schulgebäuden und weiteren Sporträumlichkeiten im Eigentum der Stadt Bochum ab dem 26. Januar 2022 nur noch mit dem Tragen einer FFP2-Maske erlaubt – die sog. OP-Maske / medizinische Maske reicht nicht aus.

Nachtrag vom 27. Januar 2022

Die generelle Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske gilt gem. der CoronaSchVO für Kinder ab dem Schuleintritt. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske gilt für Personen ab 14 Jahren. Für Personen unter 14 Jahren gilt weiterhin, dass das Tragen einer OP-Maske ausreichend ist. Sollten Kinder im Alter von 6 – 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, genügt eine Alltagsmaske. Während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.

An den Sportobjekten werden keine FFP2-Masken für die Nutzer*innen vorgehalten. Die Ausgabe von FFP2-Masken für Besucher*innen gilt nur für die Verwaltungsgebäude zur Sicherstellung der Wahrnehmung kommunaler Dienstleistungen.

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