Seit Samstag, den 15.05.2021, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Diese sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt.
Der Landessportbund NRW informiert in einem Infoschreiben an die Sportbünde ausführlich über die neue Sachlage. Die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist im Detail unter nachfolgendem Link nachzulesen. Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind gelb markiert.
Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt. Der LSB NRW dankt in diesem Zusammenhang der Sportabteilung der Staatskanzlei mit Frau Staatssekretärin Milz an der Spitze für ihren intensiven Einsatz und die einmal mehr vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Tagen.
Vorab:
Für alle drei Fälle ist hier je eine Tabelle angefügt, die eine Übersicht über die entsprechenden Regeln für den Sport bietet.
In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund. Stand heute gibt es für den Bereich Sport nur eine aktive Modellregion, nämlich den Kreis Coesfeld.
„Wir freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten deutliche Lockerungen für den Vereinssport in NRW in greifbare Nähe rücken. Bitte tragen Sie Alle durch besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass diese positive Entwicklung sich fortsetzen kann.“ Mit diesem Appell schließen LSB-Präsident Stefan Klett und LSB-Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Niessen das Infoschreiben des LSB NRW.