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1000 mal 1000 Euro für die Vereine in NRW

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Gaby Schäfer (Mitte) konnte insgesamt 23.000 Euro an Bochumer Vereine verteilen.

Das Innenministerium des Landes NRW und der Landessportbund NRW fördern im Rahmen des "Bündnisses für den Sport" in 2010 wie schon im Vorjahr auch diesmal wieder Maßnahmen zur Integration von Menschen mit "Zuwanderungs-geschichte" sowie zur Gesundheitsprävention und -förderung in Sportvereinen. Zusätzlich werden in diesem Jahr auch Maßnahmen "zur Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Offenen Ganztagsschulen" gefördert.

Hierfür werden über den Landeshaushalt insgesamt 1 Million Euro zur Verfügung gestellt. 1000 Vereine aus NRW haben die Chance, jeweils 1000 Euro für die Durchführung einer entsprechenden Maßnahme zu erhalten. Die Stadt- und Kreissportbünde schreiben das Förderprogramm vor Ort aus. Sie legen unter Zugrundelegung der Fördervoraussetzungen dem Landessportbund NRW nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel die Vorschläge der zu fördernden Maßnahmen vor.

Die Fachverbände werden über das Verfahren stets mit informiert und können so über ihre regionalen Strukturen die angeschlossenen Vereine ebenfalls informieren und zur Beteiligung auffordern. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Empfänger der Förderung sind Sportvereine, die

* als gemeinnützig wegen Förderung des Sports anerkannt sind
* und einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW angehören.

Der antragstellende Sportverein muss mindestens eine neue oder zusätzliche
Maßnahme

* zur Förderung der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
oder
* zur Gesundheitsförderung oder
* zur Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Offenen Ganztagsschulen initiieren und durchführen.

Der Sportverein kann nur für eine Maßnahme eine Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten. Die Maßnahme muss zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.12.2010 begonnen werden.

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt projektbezogen mit einem Festbetrag von 1.000 €.

Sonstige Bestimmungen

Der Landessportbund NRW legt im Einvernehmen mit dem Innenministerium NRW, unter Berücksichtigung der Anzahl der Sportvereine, einen Verteilungsschlüssel über die Anzahl der Festbetragsförderungen auf den Verwaltungsgebieten der jeweiligen Stadt- und Kreissportbünde fest.

Verfahren/Antragsverfahren

Antragsjahr ist das Kalenderjahr 2010. Der Antrag ist formlos unter Darstellung und Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme an den zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund zu richten. Die eingehenden Anträge werden beim zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund geprüft und bearbeitet. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Fordermittel zur Verfügung stehen.

Bewilligungsverfahren

Die örtlich zuständigen Stadt- und Kreissportbünde legen dem Landessportbund NRW die Vorschläge für die zu fördernden Maßnahmen vor. Der Landessportbund NRW als Beliehener (gemäß § 44 Abs.2 LHO) erteilt jeweils einen Zuwendungsbescheid an die Stadt- und Kreissportbünde mit der Maßgabe, die Mittel an die Sportvereine entsprechend dem Zuwendungszweck vollständig weiterzuleiten.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

Die Förderung wird in einem Betrag ohne Anforderung ausgezahlt.

Nachweisverfahren

Die Kreis- und Stadtsportbünde haben die Verwendung in einem einfachen Verwendungsnachweis unter Angabe des Sportvereins, Vorlage der Maßnahmenbeschreibung und Nachweis der Auszahlung der Zuwendung bis zum 30.11.2010 dem Landessportbund NRW vorzulegen. Der Landessportbund NRW legt dem Innenministerium bis zum 30.04. des folgenden Jahres einen Gesamtverwendungsnachweis vor. Es gelten die Regelungen des § 44 Landeshaushaltsordnung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

Weitere Informationen: Landessportbund NRW, Gisela Feid, Tel. 0203 7381-916, Gisela.Feid@lsb-nrw.de oder Dagmar Osterburg, Tel. 0203 7381-951, Dagmar.Osterburg@lsb-nrw.de

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